Sie fordern von Elvis Presleys Plattenfirma Nachzahlungen in Millionenhöhe, nun haben die Rechtsnachfolger des King einen Teilerfolg errungen: Arista Music muss über Veröffentlichungen und Gewinne der Songs informieren.
Hamburg/München - Es geht um die Vermarktungsrechte an Elvis-Songs wie "Heartbreak Hotel", "Hound Dog" oder "Jailhouse Rock" in Deutschland: Im Münchner Prozess um das Millionenerbe von Elvis Presley hat die Firma Elvis Presley Enterprises einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Plattenfirma Arista Music, Auskunft darüber geben muss, in welchem Umfang seit April 2008 in Deutschland Elvis-Titel veröffentlicht und verwertet wurden. Außerdem muss die Plattenfirma, die zu Sony gehört, über die damit erzielten Umsätze und Gewinne informieren.
Sobald Arista die Umsätze genau aufgeschlüsselt hat, wird in einer weiteren Verhandlung darüber entschieden, ob die Plattenfirma den Presley-Erben noch Geld zahlen muss. Damit könnte die Firma, an der Elvis' Tochter Lisa Marie Presley 15 Prozent hält, umfangreiche Nachzahlungen erhalten. Das Gericht hat den Streitwert auf 3,34 Millionen Euro festgesetzt. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.
Die Rechtsnachfolger Presleys werfen dem Plattenlabel vor, die Musiklegende ausgebeutet zu haben und davon bis heute zu profitieren. Die Nutzungsrechte an den Songs hatte Elvis 1973 an seine damalige Plattenfirma RCA Records verkauft, heute Arista Music. Für mehr als tausend Songs bekam er 5,4 Millionen Dollar.
In dem Fall hatte zuvor das Landgericht München I im November 2011 die Klage der Presley-Nachlassverwalter zurückgewiesen. Angestoßen wurde die Klage von einer Änderung des sogenannten Bestseller-Paragraphen im Jahr 2002. Seitdem muss der Urheber eines Werkes für dessen Nutzung angemessen vergütet werden. Ist die Vergütung zu niedrig, kann diese seither nachträglich angepasst werden.